Dienstag, 16. Februar 2016

Neue GEFMA-Richtlinie 124-5 zur Energetischen Inspektion nach §12 EnEV erschienen

16.02.2016:

Als Komplettierung der Richtlinienreihe 124 - Energiemanagement im Facility-Management ist nun auch der Teil 5 - Empfehlung zur Umsetzung der Energetischen Inspektion nach § 12 EnEV des GEFMA e.V. im Entwurf 2016-02 erschienen. Die Richtlinie enthält für alle Personenkreise, die sich mit Energetischen Inspektionen beschäftigen (Betreiber, Auftraggeber und Inspektoren) wertvolle Hinweise zur Herangehensweise bzw. schließt eine Vielzahl von Wissenslücken rund um das Thema Energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen. So werden z.B. übliche Anlagenszenarios beispielhaft aufgeführt und es wird die Herangehenseise von der Ausschreibung über die Dokumentation bis hin zur Erstellung und Registrierung der Inspektionsberichte erläutert. Bei der Erarbeitung der Richtlinie stand immer das Motto "Was muss, was kann, was sollte?" im Vordergrund um Antworten zu den gesetzlichen Anforderungen sowie auch zu ambitionierteren Zielen für einen effizienten Betrieb von Klimaanlagen geben zu können.

Durch die Beteiligung von Betreibern wie u.a. der Universität Leipzig, dem Sächsischen Immobilien- und Baumanagement (SIB), der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und Inspektoren, wie dem Ingenieurbüro TGA-Effizienz und BROCHIER Consulting+Innovation konnten bei der Erarbeitung die Erfahrungen und Erwartungen von Auftraggeberseite sowie seitens der Auftragnehmer in die neue Richtlinie einfließen.
  
Die Richtlinie kann für GEFMA-Mitglieder kostenfrei bezogen werden. Nicht-Mitglieder zahlen einen Kostenbeitrag von 34,00 EUR und können die Richlinie hier bestellen.

Einsprüche, Ergänzungen, Kommentare zum Entwurf werden bis zum 31.07.2016 erbeten an: krifft-robesan@t-online.de, info@gefma.de

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