Für die korrekte Durchführung der energetischen Inspektion ist es unerlässlich die Stromaufnahme der Motoren zu messen, welche die Zu- und Abluftventilatoren einer RLT-Anlage antreiben. Die Energieeinsparverordnung 2014 schreibt in § 12 Abs.5 vor, dass nur fachkundige Personen, mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen, bzw. Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in
a) den Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen oder
b) einer anderen technischen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen eine energetische Inspektion vornehmen dürfen. Für die Durchführung der in der DIN SPEC 15240 definierten Ermittlung der elektrischen Wirkleistung der Ventilatoren ist jedoch eine Befähigung als Elektrofachkraft notwendig. Diese besitzen von Haus aus nur Meister, Techniker, Ingenieure der Elektrotechnik. Viele andere der in der EnEV genannten Personenkreie besitzen diese Qualifikation nicht. Insofern keine Probleme bei der Durchführung der Messung an den Anlagen entstehen, wird das auch unproblematisch bleiben. Sollten jedoch Probleme entstehen, werden der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer der energetischen Inspektion zur Rechenschaft gezogen.
a) den Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen oder
b) einer anderen technischen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen eine energetische Inspektion vornehmen dürfen. Für die Durchführung der in der DIN SPEC 15240 definierten Ermittlung der elektrischen Wirkleistung der Ventilatoren ist jedoch eine Befähigung als Elektrofachkraft notwendig. Diese besitzen von Haus aus nur Meister, Techniker, Ingenieure der Elektrotechnik. Viele andere der in der EnEV genannten Personenkreie besitzen diese Qualifikation nicht. Insofern keine Probleme bei der Durchführung der Messung an den Anlagen entstehen, wird das auch unproblematisch bleiben. Sollten jedoch Probleme entstehen, werden der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer der energetischen Inspektion zur Rechenschaft gezogen.