Unter dem Link http://www.bayika.de/de/listeneintragung/inspektion_klimaanlagen.php hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau eine Broschüre veröffentlicht, die neben Empfehlungen zur Wahl der fachkundigen Inspektoren unter anderem die von der Prüfpflicht der EnEV betroffenen
Anlagen, etwaige Nachrüstpflichten, die zu berücksichtigenden
Prüffristen und der Umfang der Prüfungen aufgezeigt werden.
Die Definition der prüffpflichtigen Anlegen entscheidet sich hier jedoch mit den in der DIN SPEC 15240 genannten Anlagen und klammert Anlagan mit adiabater Kühlung, Kühlung durch geothermische Quellen und Anlagen mit freier Kühlung aus. TGA-Effizienz hat daher bei der Ingenieurkammer um eine Stellungsnahme gebeten.
Die Definition der prüffpflichtigen Anlegen entscheidet sich hier jedoch mit den in der DIN SPEC 15240 genannten Anlagen und klammert Anlagan mit adiabater Kühlung, Kühlung durch geothermische Quellen und Anlagen mit freier Kühlung aus. TGA-Effizienz hat daher bei der Ingenieurkammer um eine Stellungsnahme gebeten.
Nun ist es soweit und ich hoffe, Ihr seid allen dem nachgekommen.
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