Auf dem am 28.01.2015 auf der Leipziger Messe enertec stattgefundenen Forum der Sächsischen Energieagentur SAENA GmbH zum Thema "Energieeffiziente Nichtwohngebäude (gesetzliche Grundlagen und Vorschriften) referierte u.a. ein Vertreter des Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) - Referat 53, Bautechnik und Bauordnungsrecht über die Umsetzung des in der EnEV vorgeschriebenen Systems zur Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten für die energetische Inspektion von Klimaanlagen. Demnach wurde bereits eine konkrete Struktur vorgestellt, wie das Kontrollsystem bei der sächsischen Bauaufsichtsbehörde aussehen soll.
Man darf also annehmen, dass in absehbarer Zeit erste Kontrollen durchgeführt werden.Wieder ein Grund mehr als Betreiber entsprechender Klimaanlagen die Inspektionspflicht nach §12 EnEV nicht außer Acht zu lassen!
Verknüpfung von zwei Kontrollstellen zur Registrierung und Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten |
Man darf also annehmen, dass in absehbarer Zeit erste Kontrollen durchgeführt werden.Wieder ein Grund mehr als Betreiber entsprechender Klimaanlagen die Inspektionspflicht nach §12 EnEV nicht außer Acht zu lassen!