Sonntag, 5. Oktober 2014

Chillventa 2014 - Schwerpunktthema energetische Inspektion

Auf der diesjährigen Chillventa in Nürnberg wird die energetische Inspektion eines der Schwepunktthemen sein. Dazu gibt es in Halle 7 einen Stand an dem Vorführungen stattfinden werden, wie man Messdaten im Rahmen einer energetischen Inspektion an RLT-Anlagen  aufnimmt. In den Vorführpausen stehen Experten den Fachbesuchern für Fragen zur Verfügung. Eine Frage habe ich jetzt schon. Das Aufnehmen von Messdaten an Anlagen ist der eine Teil, die Gegebenheiten im Gebäude einzuschätzen und daraus sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der andere, weit wichtigere. Zu einer Inspektion gehört die Gesamtbetrachtung des Raumklimasystems und seiner Komponenten in Bezug auf das versorgte Gebäude bzw. den Raum. Auch die Anforderungen des Nutzers sowie vertragliche Vereinbarungen in Mietverträgen stehen im Mittelpunkt.

In den meisten Fällen gibt es wesentlich mehr Ansatzpunkte für Verbesserungsvorschläge um die Energieeffizienz einer Anlage zu erhöhen. Eine energetische Inspektion sollte daher alle diese Aspekte beinhalten und kann nur von ausreichend und kontinuierlich Fachpersonal, wie Ingenieuren der Versorgungs- und Gebäudetechnik allumfassend durchgeführt werden. Die reine Aufnahme von Messdaten und deren Eingaben in Tabellenkalkulationen und Softwarelösungen reichen bei weitem nicht aus um einen sachgemäßen Inspektionsbericht zu erstellen.

www.chillventa.de

Freitag, 7. Februar 2014

neuer Bußgeldkatalog mit Einführung der EnEV ab Mai 2014!

Die neue EnEV bringt einiges an Änderungen mit sich. Jetzt geht es auch den Inspekteuren und den Betreibern von Klimaanlagen an den Kragen, wenn diese nicht nach Vorschrift handeln. So werden z.B. Inspekteure mit bis zu 5.000 EUR Strafe belegt, die Inspektionen- und -berichte nicht wie gefordert ausführen. Aber was heißt hier "wie gefordert"? Für mich bedeutet das nach Stand der Technik und das ist z.B. die DIN SPEC 15240. D.h. alle, in dieser Norm genannten, Anforderungen müssen erfüllt werden. Auch das Nichtbeachten des neuen Registrierungssystems für zu Strafen für den Inspekteur. Betreiber von Anlagen, die fällige Anlagen nicht inspizieren lassen werden mit bis zu 15.000 EUR Bußgeld abgestraft.

Detail zu den Bußgeldern finden Sie z.B. auf www.enev-online.de